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Fahrtkosten bei Truppenübungen von der Wohnung zum Sammelplatz

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2006, 108 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob Fahrtkosten zwischen der Wohnung und einer Mobilsammelstelle für eine Bundesheerübung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

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