Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob Fahrtkosten zwischen der Wohnung und einer Mobilsammelstelle für eine Bundesheerübung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob Fahrtkosten zwischen der Wohnung und einer Mobilsammelstelle für eine Bundesheerübung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988
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