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Doppelte Haushaltsführung - heranstehende Pensionierung, unterhaltsberechtigte Kinder

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2006, 107 - 108 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Nur das innerhalb von fünf Jahren ab Dienstantritt zu erwartende Erreichen des Regelpensionsalters rechtfertigt die Annahme der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes . Am Familienwohnsitz studierende Kinder schließein die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht aus.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG 1988

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