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Abfindungszahlung für Erbverzicht der Schwester als Sonderbetriebsausgabe?

SteuerrechtHelga HochrieserUFS aktuell 2006, 105 - 106 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Abfindungsleistungen für die Geltendmachung eines Erbverzichts können nicht als Sonderbetriebsausgaben in Abzug gebracht werden.

Rechtsgrundlagen: § 4 EStG 1988; § 20 EStG 1988; § 23 EStG 1988

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