Zusammenfassung: Im Spruch eines Haftungsbescheids muss auch die Steuerschuld konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO; § 224 BAO
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Zusammenfassung: Im Spruch eines Haftungsbescheids muss auch die Steuerschuld konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO; § 224 BAO
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