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Spruch eines Haftungsbescheides

SteuerrechtJohann FischerlehnerUFS aktuell 2006, 119 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Im Spruch eines Haftungsbescheids muss auch die Steuerschuld konkretisiert werden.

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO; § 224 BAO

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