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Der lineare Steuersatz für inländische gemeinnützige juristische Personen ist nicht gemeinschaftsrechtswidrig

SteuerrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2006, 118 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Der UFS bejaht die Anwendbarkeit des linearen Steuersatzes iSd § 8 Abs 3 lit a ErbStG für gemeinnützige inländische juristische Personen.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 3 lit a ErbStG

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