Zusammenfassung: Zeugen und Auskunftspersonen sind zur Beantragung der Rückerstattung angefallener Barauslagen legitimiert, müssen diesen Antrag aber binnen zwei Wochen bei der Steuerbehörde geltend machen.
Rechtsgrundlagen: § 143 Abs 4 BAO; § 176 BAO; § 99 Abs 1 FinStrG; § 108 FinStrG

