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Zeugen und Auskunftspersonen können die erforderlichen Barauslagen von der Abgabenbehörde zurückfordern

SteuerrechtUFS aktuell 2006, 120 - 121 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Zeugen und Auskunftspersonen sind zur Beantragung der Rückerstattung angefallener Barauslagen legitimiert, müssen diesen Antrag aber binnen zwei Wochen bei der Steuerbehörde geltend machen.

Rechtsgrundlagen: § 143 Abs 4 BAO; § 176 BAO; § 99 Abs 1 FinStrG; § 108 FinStrG

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