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Mangelt es an unternehmerischer Beteiligung, begründet ein auflösend bedingter Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung kein Genussrecht

SteuerrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2006, 75 Heft 2 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: In Ermangelung einer unternehmerischen Beteiligung hat die Geltendmachung eines auflösend bedingten Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung keine Begründung eines Genussrechts zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 1 KVG; § 5 Abs 1 Z 2 KVG

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