Zusammenfassung: Die Vereinbarung des Nachlasses eines Steuerrückstandes kann nur in Form eines Bescheids in den im Gesetz angeführten Fällen erfolgen.
Rechtsgrundlagen: § 216 BAO; § 235 BAO; § 236 BAO
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Zusammenfassung: Die Vereinbarung des Nachlasses eines Steuerrückstandes kann nur in Form eines Bescheids in den im Gesetz angeführten Fällen erfolgen.
Rechtsgrundlagen: § 216 BAO; § 235 BAO; § 236 BAO
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