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Verzicht auf Abgabenansprüche nur in Bescheidform in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen

SteuerrechtAlfred ZinöckerUFS aktuell 2006, 76 - 78 Heft 2 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Die Vereinbarung des Nachlasses eines Steuerrückstandes kann nur in Form eines Bescheids in den im Gesetz angeführten Fällen erfolgen.

Rechtsgrundlagen: § 216 BAO; § 235 BAO; § 236 BAO

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