Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Strafbemessung infolge unzulässiger Änderungen an Erstattungswaren und einer daraus resultierenden Stornierung des Exports Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 51 VO 800/1999
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Strafbemessung infolge unzulässiger Änderungen an Erstattungswaren und einer daraus resultierenden Stornierung des Exports Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 51 VO 800/1999
