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Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrags (§ 275 BAO) im Wege einer telefonischen Mitteilung

SteuerrechtUFS aktuell 2006, 39 - 41 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Telefonische Mängelbehebungen entfalten keine Rechtswirkungen.

Rechtsgrundlagen: § 275 BAO

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