Zusammenfassung: Der UFS prüft die Zulässigkeit der Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten anstatt des pauschalen Werbungskostenabzugs im Rahmen der Verpachtung einer landwirtschaftlichen Liegenschaft an ein Schotterabbauunternehmen und nimmt in diesem Zusammenhang auch zur Bestimmung der fiktiven Anschaffungskosten eines Schottervorkommens Stellung. Dabei legt er dar, dass eine Missachtung der EStR keine qualifizierte Rechtswidrigkeit iSd § 293b BAO begründe.

