Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bestimmung der Nutzungs- und Abschreibungsdauer einer Geige Stellung und lehnt die Abzugsfähigkeit der Ausgaben eines Musiklehrers für ein Aufnahmegerät und ein Mikrofon ab.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Bestimmung der Nutzungs- und Abschreibungsdauer einer Geige Stellung und lehnt die Abzugsfähigkeit der Ausgaben eines Musiklehrers für ein Aufnahmegerät und ein Mikrofon ab.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
