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Mutwillenstrafe gegen einen Steuerberater

SteuerrechtJohann FischerlehnerUFS aktuell 2005, 331 - 332 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Der UFS bejaht die Zulässigkeit der Verhängung einer Mutwillensstrafe gegen einen Steuerberater wegen dessen unautorisierten Geltendmachung unbegründeter Fristverlängerungsanträge.

Rechtsgrundlagen: § 112a BAO; § 20 BAO

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