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Absolute Verjährung bei Schenkungen - Ermittlungspflichten des Finanzamtes

SteuerrechtFranz AlthuberUFS aktuell 2005, 333 - 334 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Da die absolute Verjährungsfrist im Begründungszeitpunkt der Schenkungssteuerpflicht in Gang gesetzt wird, muss das Finanzamt diesen Zeitpunkt amtswegig ermitteln.

Rechtsgrundlagen: § 209 Abs 3 BAO; § 289 Abs 1 BAO; § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG

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