Zusammenfassung: Unter der Voraussetzung der Vergleichbarkeit mit inländischen Kapitalanlagefonds unterliegen auch die Erträge aus ausländischen Fondsanteilen der Befreiung iSd § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
Zusammenfassung: Unter der Voraussetzung der Vergleichbarkeit mit inländischen Kapitalanlagefonds unterliegen auch die Erträge aus ausländischen Fondsanteilen der Befreiung iSd § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG
