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Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken - Seeling: Auch gesamter Berufungssenat des UFS-Graz verwirft die massive Kritik in der Literatur an der derzeitigen Verwaltungspraxis

SteuerrechtKarl FinkUFS aktuell 2005, 281 - 285 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der UFS nimmt zum Vorsteuerabzugsrecht bei gemischt genutzten Liegenschaften Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 UStG 1994; Art 17 Abs 6 6. MWSt-RL

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