Zusammenfassung: Bei falscher Selbstberechnung der Versicherungssteuer ist zwingend eine Abgabenfestsetzung erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 7 VersStG; § 8 VersStG
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Zusammenfassung: Bei falscher Selbstberechnung der Versicherungssteuer ist zwingend eine Abgabenfestsetzung erforderlich.
Rechtsgrundlagen: § 7 VersStG; § 8 VersStG
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