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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren und Verkehrsteuer - Wann sind Möbel und Einrichtungsgegenstände Zugehör des Grundstückes?

SteuerrechtHedwig Beranek-WeberUFS aktuell 2005, 279 - 280 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Die Zugehöreigenschaft von Inventargegenständen bestimmt sich nach der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit ihrer Abtrennung vom Grundstück.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 GrESTG

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