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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf Forderungen gegenüber der Gesellschaft

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2005, 278 Heft 7 und 8 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der UFS qualifiziert den Forderungsverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers oder die Übernahme einer Haftung der Gesellschaft als verdeckte Einlagen.

Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988

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