Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob Bautätigkeiten, die eine Wesensänderung eines Gebäudes bewirken, bei der Bemessung des Spekulationsgewinns einzubeziehen sind oder aber ein " selbst hergestelltes Gebäude iSd EStG begründen.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 2 EStG; § 3 MRG; § 4 MRG; § 5 MRG; Rz 6476 EstR; Rz 6481 EStR

