Zusammenfassung: Summersberger nimmt zum Rechtsschutz im Außenhandel ein Jahr nach der EU-Erweiterung um 10 Mitgliedsstaaten Stellung und veranschaulicht die Vorteile, aber auch Spannungsfelder, die durch das Aufeinandertreffen verschiedener Judikaturlinien entstehen können.
Rechtsgrundlagen: Art 65 ZK; Art 235 ZK; Art 239 ZK

