Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Auslegung des Tatbestandselements " Gebäude auf fremden Boden" iSd GrEStG Stellung und erläutert, dass bereits die Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über eine auf fremden Grund befindlichen Baulichkeit die Grunderwerbsteuerpflicht begründet.
Rechtsgrundlagen: § 2 GrEStG; § 17 GrEStG

