Zusammenfassung: Die Beteiligung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft mittels Darlehensgewährungen unterliegt nicht der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 8 GebG
Zusammenfassung: Die Beteiligung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft mittels Darlehensgewährungen unterliegt nicht der Rechtsgeschäftsgebührenpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 33 TP 8 GebG
