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Änderung in der abgabenrechtlichen Behandlung der Sondergebühren anstaltsbediensteter Ärzte im Bundesland Salzburg

SteuerrechtSusanne ZanklUFS aktuell 2005, 236 - 239 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Ärzte haben ihre Honoraransprüche gegen die Träger der öffentlichen Krankenanstalten geltend zu machen, die zur Einhebung der für die Betreuung von Sonderklassepatienten anfallenden Sondergebühren im eigenen Namen verpflichtet sind.

Rechtsgrundlagen: § 22 Z 1 lit b EStG 1988; § 27 KAKuG; § 61 Sbg LKAG 2000, LGBlNr 3/2000

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