Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Einkunftsermittlung bei nicht vollständiger Einzahlung der Bareinlage nach der Veräußerung eines Geschäftsanteils Stellung und konkret die zulässige Höhe des Freibetrags gem § 31 Abs 3 EStG.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 1 EStG idF BGBl 818/1993; § 31 Abs 3 EStG idF BGBl 818/1993

