Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob eine bereits erledigte Berufung der Genehmigung der Aussetzung der Einhebung entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob eine bereits erledigte Berufung der Genehmigung der Aussetzung der Einhebung entgegensteht.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO
Schlagwörter:
