vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Amtswegige Wiederaufnahme und res iudicata

SteuerrechtRoland SetinaUFS aktuell 2005, 196 - 199 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Bei einer Änderung der Sach- und Rechtslage liegt das Prozesshindernis der res iudicata nicht vor; die Aufhebung eines Wiederaufnahmebescheides steht daher der Zulässigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht zwangsläufig entgegen.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO; § 307 Abs 3 BAO; § 4 Abs 4 EStG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!