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Ein automationsunterstützt ergangener Verspätungszuschlags-Bescheid ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid

SteuerrechtKarl FinkUFS aktuell 2005, 192 - 193 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Auch ein automationsunterstützt erstellter Bescheid ist als rechtmäßiger Bescheid zu qualifizieren, dessen Begründungsmängel auch noch im Rechtsmittelverfahren behoben werden können.

Rechtsgrundlagen: § 93 BAO; § 135 BAO

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