Zusammenfassung: Auch ein automationsunterstützt erstellter Bescheid ist als rechtmäßiger Bescheid zu qualifizieren, dessen Begründungsmängel auch noch im Rechtsmittelverfahren behoben werden können.
Rechtsgrundlagen: § 93 BAO; § 135 BAO
Zusammenfassung: Auch ein automationsunterstützt erstellter Bescheid ist als rechtmäßiger Bescheid zu qualifizieren, dessen Begründungsmängel auch noch im Rechtsmittelverfahren behoben werden können.
Rechtsgrundlagen: § 93 BAO; § 135 BAO
