Zusammenfassung: Bei Grundstücksübertragungen als Ausstattungs- oder Heiratsgut kann sowohl die Schenkungsteuer- wie auch die Grunderwerbsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 5 ErbStG; § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
Zusammenfassung: Bei Grundstücksübertragungen als Ausstattungs- oder Heiratsgut kann sowohl die Schenkungsteuer- wie auch die Grunderwerbsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 5 ErbStG; § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG
