Zusammenfassung: Der Verzicht auf die Befreiung für Kleinunternehmer kann innerhalb der fünfjährigen Bindungsfrist nicht widerrufen werden.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 UStG 1994
Zusammenfassung: Der Verzicht auf die Befreiung für Kleinunternehmer kann innerhalb der fünfjährigen Bindungsfrist nicht widerrufen werden.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 UStG 1994
