Zusammenfassung: Der UFS spricht sich im Fall der Fakturierung nicht erbrachter Leistungen für eine Aufteilung der angegebenen Umsatzsteuer in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aus.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
Zusammenfassung: Der UFS spricht sich im Fall der Fakturierung nicht erbrachter Leistungen für eine Aufteilung der angegebenen Umsatzsteuer in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aus.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994
