Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert die maßgebliche Umsatzsteuerbemessungsgrundlage bei einem dem Fremdüblichkeitsgrundsatz widersprechenden Bestandzins.
Rechtsgrundlagen: § 4 UStG 1994
Zusammenfassung: Der UFS konkretisiert die maßgebliche Umsatzsteuerbemessungsgrundlage bei einem dem Fremdüblichkeitsgrundsatz widersprechenden Bestandzins.
Rechtsgrundlagen: § 4 UStG 1994
