Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die erforderliche Betreuung einer Landwirtschaft, das Vorliegen einer nur befristeten Niederlassungsbewilligung oder Unterhaltspflichten gegenüber Kindern die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes indizieren.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG 1988

