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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren- und Verkehrssteuern - Heimfälligkeit und spätere Herausgabe

SteuerrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2005, 153 Heft 4 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Das Heimfallsrecht begründet auflösend bedingtes Eigentum des Staates. Bei späterem Auftauchen von Erben richtet sich die Begründung der Erbschaftssteuerpflicht nach dem Tod des Erblassers.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG; § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG

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