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Ablauf der Berufungsfrist bei Einbringung eines Fristverlängerungsantrages

SteuerrechtFranz AlthuberUFS aktuell 2005, 154 - 155 Heft 4 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Die Geltendmachung eines Fristverlängerungsantrags bewirkt eine Ablaufhemmung der Berufungsfrist, die am der Zustellung der Entscheidung über die Fristverlängerung folgenden Tag wieder in Gang gesetzt wird.

Rechtsgrundlagen: § 245 Abs 3 BAO

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