Zusammenfassung: Die verschuldete Unterlassung einer ordnungsgemäßein Sachverhaltsermittlung durch die Steuerbehörde im Erstverfahren schließt eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO
Zusammenfassung: Die verschuldete Unterlassung einer ordnungsgemäßein Sachverhaltsermittlung durch die Steuerbehörde im Erstverfahren schließt eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens nicht aus.
Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO
