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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Gebühren- und Verkehrssteuern - Erbübereinkommen

SteuerrechtHedwig Bavenek-WeberUFS aktuell 2005, 153 Heft 4 v. 1.4.2005

Zusammenfassung: Ein im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens geschlossenes Erbübereinkommen ist als Rechtsgeschäft unter Lebenden zu qualifizieren, das auf die bereits durch die Erbserklärung begründete Erbschaftssteuerschuld keinen Einfluss mehr hat.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG

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