Zusammenfassung: Der UFS spricht sich für eine Berücksichtigung der Reisekostenersätze des Arbeitgebers bei der Bemessung der Höchstgrenze für Familienheimfahrten aus.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG; § 20 Abs 2 EStG
Zusammenfassung: Der UFS spricht sich für eine Berücksichtigung der Reisekostenersätze des Arbeitgebers bei der Bemessung der Höchstgrenze für Familienheimfahrten aus.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG; § 20 Abs 2 EStG
