Zusammenfassung: Im Rahmen einer unentgeltlichen Tätigkeit anfallende Ausgaben können nicht als Werbungskosten bei einer gleichzeitig ausgeübten unselbständigen Tätigkeit in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Im Rahmen einer unentgeltlichen Tätigkeit anfallende Ausgaben können nicht als Werbungskosten bei einer gleichzeitig ausgeübten unselbständigen Tätigkeit in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
