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Aktuelle Entscheidungen des UFS im Bereich der Lohnsteuer - Hörgerät eines Croupiers

SteuerrechtMartin KuprianUFS aktuell 2005, 105 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Ein Croupier kann die Ausgaben für den Erwerb eines Hörgeräts zwar nicht als Werbungskosten, allenfalls aber als außergewöhnliche Belastung in Abzug bringen.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 34 EStG 1988

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