Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob die Bezüge eines GmbH-Gesellschafters, der auf Basis eines freien Dienstvertrags Aufgaben für die Gesellschaft erfüllt, den Einkünften aus einer unselbständigen Tätigkeit zuzurechnen sind.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2 EStG

