Zusammenfassung: Einnahmen, die aus der Ausweisung von Umsatzsteuer ohne Leistungserbringung resultieren, sind als Teil der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Wege der Veranlagung zu besteuern.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988
Zusammenfassung: Einnahmen, die aus der Ausweisung von Umsatzsteuer ohne Leistungserbringung resultieren, sind als Teil der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Wege der Veranlagung zu besteuern.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1988
