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Hochwasserkatastrophe I

SteuerrechtRudolf WankeUFS aktuell 2005, 106 - 107 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Auch der Mitbenutzer, aber Nichteigentümer eines Grundstücks ist bei Katastrophenschäden zur Geltendmachung der Beseitigungskosten befugt.

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG

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