Zusammenfassung: Auch der Mitbenutzer, aber Nichteigentümer eines Grundstücks ist bei Katastrophenschäden zur Geltendmachung der Beseitigungskosten befugt.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG
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Zusammenfassung: Auch der Mitbenutzer, aber Nichteigentümer eines Grundstücks ist bei Katastrophenschäden zur Geltendmachung der Beseitigungskosten befugt.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG
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