Zusammenfassung: Der UFS prüft, in welcher Höhe der infolge einer Hochwasserkatastrophe aufgewendete Ersatzbeschaffungsaufwand als Katastrophenschaden in Ansatz gebracht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS prüft, in welcher Höhe der infolge einer Hochwasserkatastrophe aufgewendete Ersatzbeschaffungsaufwand als Katastrophenschaden in Ansatz gebracht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 6 EStG
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