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Wertung eines Antrages auf " Rückerstattung der (selbstberechneten) Grunderwerbsteuer" als Antrag auf erstmalige Festsetzung der Abgabe iSd § 201 BAO idF AbgRmRefG BGBl I Nr 97/2002

SteuerrechtFerdinand TriendlUFS aktuell 2005, 117 - 118 Heft 3 v. 1.3.2005

Zusammenfassung: Der Antrag auf Rückerstattung der selbstbemessenen Grunderwerbsteuer wegen eines vorangegangenen besteuerten Rechtsvorgangs ist als Antrag auf Erlassung eines Festsetzungsbescheids iSd § 201 BAO zu qualifizieren. Die Grunderwerbsteuerpflicht ist mit Null festzulegen.

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