Zusammenfassung: Die Missachtung der Offenlegungspflicht im Rahmen eines Stundungsverfahrens kann die Vertreterhaftung wegen Pflichtverletzung auslösen.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO
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Zusammenfassung: Die Missachtung der Offenlegungspflicht im Rahmen eines Stundungsverfahrens kann die Vertreterhaftung wegen Pflichtverletzung auslösen.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 80 BAO
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