Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Aussetzung der Einhebung setzt die Anhängigkeit einer Berufung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO
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Zusammenfassung: Die Zulässigkeit der Aussetzung der Einhebung setzt die Anhängigkeit einer Berufung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO
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