Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Begründung der Grunderwerbsteuerpflicht bei Abschluss eines Kaufvertrags über ein Grundstück unter einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung Stellung und erläutert, dass das Vorliegen einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung im Wege der Auslegung beurteilt werden muss.

