Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten im Fall einer bestehenden Behinderung Stellung und konkretisiert, in welchem Ausmaß die Haushaltsersparnis im Fall eines Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt berücksichtigt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

