Zusammenfassung: Der UFS nimmt zur Auslegung des Begriffs der Dienstzeiten in § 67 Abs 6 EStG Stellung und prüft die Anrechenbarkeit der Vordienstzeiten als Kommanditist für die Steuerbegünstigung freiwilliger Abfertigungen.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 6 EStG

